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Zentrale Meldestelle für rechtswidrige Inhalte gemäß DSA: info@impressic.hu. Meldungen werden unverzüglich geprüft. |
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Wir verarbeiten personenbezogene Daten gemäß DSGVO und dem ungarischen Infotv. 1. Der Datenverantwortliche: Die impressic manufacturing Kft. (Sitz: 8000 Székesfehérvár, Zsurló utca 6.) ist für die Verarbeitung der auf der Website erhobenen personenbezogenen Daten verantwortlich. 2. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung : • Kontaktaufnahme: Wenn Sie uns per E-Mail oder über das Kontaktformular kontaktieren, verarbeiten wir Ihre Daten (Name, E-Mail-Adresse) zum Zweck der Beantwortung Ihrer Anfrage. Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b) (Maßnahmen vor Abschluss eines Vertrags) oder f) (berechtigtes Interesse) der DSGVO. • Cookies: Unsere Website verwendet aus technischen Gründen erforderliche Cookies. Statistische Cookies verwenden wir nur mit Ihrer vorherigen Zustimmung. 3. Dauer der Datenverarbeitung: Die bei der Kontaktaufnahme angegebenen Daten werden nach Beantwortung Ihrer Anfrage bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. 4. Datenübermittlung: Wir geben keine personenbezogenen Daten an Dritte weiter, mit Ausnahme der für den Betrieb der Website erforderlichen technischen Subunternehmer (Hosting-Anbieter). 5. . Ihre Rechte: Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung. 6. Rechtsbehelfe: Sie können sich mit einer Beschwerde an die Nationale Behörde für Datenschutz und Informationsfreiheit (NAIH) wenden: • Address: 1055 Budapest, Falk Miksa utca 9-11. • Web: www.naih.hu
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Rechtsstreitigkeiten |
Für alle Rechtsstreitigkeiten gilt ungarisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Diensteanbieters. |
impressic manufacturing Kft.
| Anbieterdaten | |
| Name: | impressic manufacturing Kft. |
| Addresse: | 8000 Székesfehérvár, Zsurló utca 6., Hungary |
| Registernummer: | 07-09-003936 (Registry Court of Székesfehérvár) |
| Steuernummer | 11116666 |
| Vertreter: | Dietmar Dürrmann |
| E-Mail: | info@impressic.hu |
| Telefon: | +36 30 649 3800 |
| Hosting Provider | Hosting Provider |
| Name: | Odoo S.A. |
| Addresse: | Chaussée de Namur 40, 1367 Grand-Rosière, Belgium |
| E-Mail: | info@odoo.com
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| DSA Erklärung | |
| | Zentrale Kontaktstelle gemäß Verordnung (EU) 2022/2065 (DSA) ist die o.g. E-Mail. Sprachen: Ungarisch, Deutsch. |
Inhalt und Layout der Internetseiten von impressic manufacturing Kft. sind urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung oder Verwertung bedarf der schriftlichen Genehmigung der impressic manufacturing Kft.
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Für sonstige Bilder und Videos hat impressic manufacturing Kft. die Urherrechte inne.
EINEN COMPLIANCE-VERSTOSS MELDEN
Impressic Manufacturing Kft. (hereinafter referred to as the Company) is required to establish an internal abuse reporting system pursuant to Act XXV of 2023 (hereinafter referred to as the Complaints Act) in order to guarantee the possibility of reporting abuses or violations within the Company, while protecting the reporter. In this document, the Company informs those entitled to report, whistleblowers, and other participants in the procedure about the course of the procedure and the rights and obligations of the participants.
For more detailed information, please contact the Company's HR Manager or the representative of the organization entrusted with the operation of the internal abuse reporting system (hereinafter referred to as the Agent) at the contact details provided in this information sheet.
1. 1. When can a report be made?
If you have information about an unlawful or suspected unlawful act or omission, or other misconduct, you can report it to us. Any report that draws attention to circumstances whose remedy or elimination serves the legitimate interests of the Company or its business interests that do not conflict with the law, or the elimination of a violation of the law related to the Company's activities, a threat to public safety, public health, or the environment, shall be considered a report.
2. 2. Who can make a report?
Reports may be made by the following persons or bodies in accordance with the Complaints Act:
a) persons employed by the Company,
b) employees whose employment relationship with the Company has been terminated, and
(c) persons who wish to establish an employment relationship with the Company and for whom the procedure for establishing such a relationship has been initiated.
d) sole traders and sole proprietorships, if they have a contractual relationship with the Company,
e) persons with an ownership interest in the Company, as well as persons belonging to the Company's administrative, executive, or supervisory bodies, including non-executive members,
f) entrepreneurs, subcontractors, suppliers or persons under the supervision and control of the Company who have initiated proceedings to establish a contractual relationship with the Company, are in a contractual relationship with the Company or have been in a contractual relationship with the Company,
g) interns and volunteers working for the Company,
h) persons wishing to establish a legal relationship or contractual relationship with the Company as described in points d), e) or g), in respect of whom the procedure for establishing such a legal relationship or contractual relationship has been initiated, and
i) persons whose legal relationship or contractual relationship with the Company under points d), e) or g) has been terminated.
For the purposes of reporting, any legal relationship in which the employee performs activities for the Company and under its control in return for consideration or performs his or her own employment (including not only employment relationships, but also, for example, simplified employment and contractual relationships) shall be considered an employment relationship. and an employee is any natural person who performs activities for the Company and under its control in exchange for remuneration or who is self-employed within the framework of an employment relationship.
3. Where can reports be made?
Reports to the Company may only be made in the manner and through the channels specified in the appendix to this information sheet, to the Agent operating the abuse reporting system. The Company does not accept reports by any other means. If you send your report directly to the Company, the recipient will forward it to the Agent without delay.
4. Can I make an anonymous report?
You are entitled to make your report anonymously, but please note the following:
- if we are unable to contact you due to a lack of contact details and the information you provide is insufficient or inadequate to investigate your report, or if the information essential for initiating or conducting a successful investigation cannot be obtained for any reason, the investigation may be closed without result
- If you do not provide contact details in your report, the Company will not send you any information about the procedure.
- Under the Complaints Act, anonymous reports may not be investigated.
5. What protection will I receive if I report something?
During the investigation, we are legally obliged to ensure that the whistleblower does not suffer any adverse consequences as a result of their report. In this regard, any measure that is detrimental to the whistleblower, which is taken because of the lawful reporting of misconduct and which is implemented in connection with the legal relationship or connection with the Company, shall be considered unlawful, even if it would otherwise be lawful. Furthermore, any adverse action taken against a legal entity owned by the whistleblower or a legal entity in an employment or other contractual relationship with the whistleblower, which is taken because of the lawful making of the report, shall be considered unlawful even if it would otherwise be lawful.
Adverse measures may include, in particular, dismissal of the whistleblower, discrimination, or any labor law sanction. Further details are provided in Section 41 of the Complaints Act.
In administrative or court proceedings related to the adverse action, if the whistleblower proves that the report was made lawfully, it must be presumed that the adverse action was taken because the report was made lawfully, and the person who took the adverse action shall bear the burden of proving that the adverse action was taken on reasonable grounds and not because of the lawful reporting.
Where the report was made lawfully, the reporter shall not be held liable for obtaining or accessing the information contained in the report, unless the reporter committed a criminal offense in obtaining or accessing the information. The reporting person shall not be held liable for making a lawful report if the reporting person had reasonable grounds to believe that the report was necessary to uncover the circumstances to which the report related.
However, please note that the whistleblower may not make a report that is manifestly false or made in bad faith.
Whistleblower protection under the Complaints Act applies to the whistleblower only if the information reported concerning the circumstances covered by the report is subject to the European Union legal acts listed in Annexes 1 and 2 of the Complaints Act or the legal provisions ensuring their implementation and compliance, or if the whistleblower has reasonable grounds to believe that this is the case.
The Company's Representative receives and investigates reports.
If you need assistance, please note that the state provides support to the reporting person in accordance with the conditions set out in Act LXXX of 2003 on legal aid. In this context, the reporting officer provides information and advice to the reporting person on the procedures and legal remedies available to them, the rules relating to the protection of reporting persons under the Complaints Act, and the rights and obligations of reporting persons under the Complaints Act.
6. What happens if I submit a report?
- receipt of the report
- documentation of the report
- sending an acknowledgement and informing the reporting person
- preliminary assessment
- investigation
- implementation of measures
- informing the reporting person
The report is received and investigated by the Appointed Body. The Appointed Body is an independent entity separate from the Company, ensuring fair procedure and impartiality throughout the investigation.
The reporting person shall receive an acknowledgement of receipt of the report immediately, but no later than within 7 days, provided that the means of communication allow this, and shall also be informed of their rights and obligations.
If the reporting person has not consented to the disclosure of their personal data, the Appointed Body shall inform the Company about the report only in a manner that does not allow the reporting person to be identified.
During a preliminary assessment, the Appointed Body determines whether the report was submitted by an authorized person and whether, based on applicable law, there are grounds for refraining from conducting an investigation.
The investigation is conducted by the Appointed Body, which may request information or data from any employee of the Company, from the reporting person, or from any third party.
As a result of the investigation, the Appointed Body determines whether an infringement of law or abuse has occurred. If so, it prepares recommendations for measures to be taken by the Company. The Company shall implement measures to remedy the abuse or legal violation.
Where the means of communication allow, the Appointed Body shall inform the reporting person about the results of the investigation and any measures taken.
7. How are my personal data handled during the procedure?
The Appointed Body, acting as the data controller, processes personal data to the extent necessary for operating the system and fulfilling its related tasks. This includes the personal data of the reporting person, the person whose conduct or omission gave rise to the report, and any person who may have substantive information relevant to the investigation, insofar as such data are indispensable for investigating the report.
The legal basis for data processing is compliance with a legal obligation pursuant to Regulation (EU) 2016/679 of the European Parliament and of the Council (GDPR), Article 6(1)(c), with due regard to Section 26 of the Complaints Act.
The purpose of data processing is the operation of the system and the conduct of investigations.
Personal data contained in the report may only be accessed by the Appointed Body and its cooperating partners, insofar as access to such data is necessary for the performance of their duties.
Personal data not required for conducting the investigation shall be deleted by the Appointed Body.
The rights of the data subject are defined by the GDPR. The most important of these include the right to request access to personal data relating to the data subject, rectification, erasure, or restriction of processing, to object to the processing of such personal data, and the right to data portability.
The Appointed Body ensures the exercise of data subject rights during the investigation. These rights may only be exercised—exclusively where the data subject can be identified—via the reporting channels specified in this notice.
When exercising the right to information and access, the personal data of the reporting person may not be disclosed to the person requesting the information.
During the investigation, data processed within the system may only be transferred to a third country or an international organization in accordance with the provisions of the Complaints Act and in compliance with the GDPR.
Within 30 days after the conclusion of the investigation—provided that no further procedure has been initiated based on the investigation—the Appointed Body shall anonymize the data, delete the personal data, and transfer the anonymized documents to the Company.
If you believe that your data protection rights have been infringed, you may lodge a complaint with the Hungarian National Authority for Data Protection and Freedom of Information (address: 1055 Budapest, Falk Miksa utca 9–11., phone: +36-1-391-1400, email: ugyfelszolgalat@naih.hu) or initiate court proceedings. Jurisdiction lies with the competent regional court. At the data subject’s choice, proceedings may also be initiated before the court having jurisdiction over the data subject’s place of residence (a list of courts and their contact details is available at: http://birosag.hu/torvenyszekek).
For further information regarding data processing, please contact the Company or the Appointed Body using the contact details specified above.
8. Do you have further questions?
Please contact the Appointed Body or make use of the legal aid provided by the state.
Székesfehérvár, 5 July 2024

AGB
Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
I. Allgemeines
Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
Preisverbindlichkeit: Aufgrund der unübersichtlichen Lage auf dem RHB-Markt behalten wir uns vor, bei unerwarteten Preiserhöhungen im Zulieferer-Bereich die Preise anzupassen. Aus diesem Grund verstehen sich Angebote von Impressic Manufacturing Kft. als freibleibend. Der Mindestauftragswert beträgt 180,-EUR, bei niedrigerem Auftragswert berechnet Impressic Manufacturing Kft. einen Aufschlag von derzeit 5,50 EUR.
II. Gegenleistung
Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probedrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt wurden.
Skizzen, Entwürfe, Probeandrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Die Bestimmungen des Abschnittes VIII gelten entsprechend.
Liegen zwischen der Auftragsbestätigung und der Lieferung mehr als vier Monate und treten in diesem Zeitraum Preiserhöhungen, insbesondere aufgrund von Lohnsteigerungen, Erhöhungen der Rohstoffkosten, allgemeinen Preissteigerungen durch Inflation oder vergleichbaren Umständen ein, ist der Auftragnehmer berechtigt, einen entsprechend höheren Preis zu berechnen. Dies gilt auch, wenn sich nach Abgabe des Angebotes durch den Auftragnehmer die Auftragsbestätigung oder nach Abschluss eines Rahmenvertrages mit fester Preisvereinbarung durch den Auftragnehmer die Rohstoffpreise der jeweils betroffenen Ware oder sonstige wesentliche Kostenfaktoren wie insbesondere Energie-, Lohn-, Transport- oder Versicherungskosten wesentlich (d.h. um mindestens 10 %) ändern. Der Auftragnehmer ist dann zu einer angemessen Erhöhung der Preise in dem Maße berechtigt, wie diese von der Kostensteigerung betroffen sind. Dies gilt umgekehrt zugunsten des Auftraggebers bei einer entsprechenden Preissenkung.
III. Zahlung
Die Zahlungen (Nettopreis zzgl. Mehrwertsteuer) sind unabhängig von einer Rechnungslegung fällig und sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Diskont und Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen nicht der Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Lasten fallen.
Es gilt eine Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung per Vorkasse oder per Barnachnahme (zzgl. Der Nachnahmegebühr) nach Wahl des Auftragnehmers als vereinbart, wenn eine Überprüfung des Auftraggebers durch eine Wirtschaftsauskunftei ergibt, dass über den Auftraggeber negative Zahlungserfahrungen vorliegen und der Auftraggeber aus diesem Grunde von der Wirtschaftsauskunftei als risikobehaftet eingestuft wird. Unter risikobehaftet wird ein Bonitätsindex von mindestens 2,5 nach dem Bürgel Score verstanden, d.h. zum Auftraggeber lagen Bürgel negative Zahlungserfahrungen in der Vergangenheit vor. Ist der Auftraggeber mit einer anderen fälligen Forderung in Verzug, so kann der Auftragnehmer eine Vorkasse verlangen.
Datenschutzregelung: Zum Zwecke der Kreditprüfung wird uns die Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Postfach 500 166, 22701 Hamburg, die in ihrer Datenbank zu Ihrer Person gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten einschließlich solcher, die auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren ermittelt werden, zur Verfügung stellen, sofern wir unser berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt haben. Zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.
Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Papier- und Kartonmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen kann hierfür ebenfalls eine Vorauszahlung verlangt werden.
Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs-und Aufrechnungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nach Abschnitt VI nicht nachgekommen ist.
IV. Zahlungsverzug
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht gelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet. Werden Zahlungen gestundet oder später als vereinbart geleistet, so werden vom Tage der Fälligkeit an Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat, jedoch mindestens 6 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Anrechnung gebracht, ohne dass es einer Mahnung oder Inverzugsetzung bedarf.
V. Lieferung
Den Versand nimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber auf dessen Risiko mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware kann auch auf Kosten des Auftraggebers versichert werden. Eine Versicherung muss aber nur auf ausdrückliche Weisung des Auftraggebers erfolgen.
Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.
Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers - insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
Dem Auftragnehmer steht an den vom Auftraggeber gelieferten Klischees, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ware mit seinem Firmentext, Firmenzeichen und der Betriebskennnummer zu versehen. Jegliche Waren werden vom Auftragnehmer mit dem Zeichen "QUALITY - www.impressic.hu - DESIGN" gelabelt. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass dieses Label auch auf seinem bestellten Produkt, wie im Korrekturabzug dargestellt und von ihm freigegeben zum Tragen kommt. Produktionstechnisch bedingt können Mehr-oder Minderlieferungen bis zu 18 % erfolgen. Bei Differenzen einzelner gelieferter Artikel in der Menge zueinander können diese nicht beanstandet werden. Fakturiert wird die tatsächlich gelieferte Menge.
VI. Beanstandungen
Die Gewährleistung auf unsere Produkte beträgt 1 Jahr.
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei dem Auftragnehmer eintrifft.
Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das Gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. Die Haftung für Nachfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Sollten Sie von uns eine Maschine erworben haben, kann es sich um ein Ausstellungsstück oder Vorführgerät handeln. Alle Artikel sind jedoch in einem technisch einwandfreien Zustand. Bei einzelnen Artikeln kann es vorkommen, dass diese leichte Gebrauchsspuren aufweisen.
Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.
Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Geringfügige Abweichungen vom Original bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren berechtigen nicht zur Beanstandung. Dasselbe gilt für geringfügige Abweichungen zwischen Andruck und Auflagendruck. Abweichungen in der Beschaffenheit von der Druckerei beschafften Papiers, Kartons oder sonstigen Materials unterliegen nicht der Beanstandung, soweit diese Abweichungen in den Lieferbedingungen des Zulieferanten für zulässig erklärt sind oder soweit sie drucktechnisch bedingt sind. Der Beanstandung unterliegen auch nicht Fehler, die der Auftraggeber bei der Überprüfung der Korrekturabzüge und Andrucke übersehen hat.
VII. Verwahren, Versicherung
Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb-und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Der Auftragnehmer haftet nur hei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen dieser Gegenstände haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.
Ist der Auftragnehmer mit dem Entwurf oder der Gestaltung von Layouts oder Druckvorlagen beauftragt, bleibt der Auftragnehmer Inhaber der sich aus seiner Gestaltungsleistung ergebenden Rechte. Die Verwendung der Gestaltungsleistung durch Dritte bedarf der kostenpflichtigen Zustimmung des Auftragnehmers. Ein Anspruch auf Herausgabe der seitens des Auftragnehmers gestalteten Layouts oder Druckvorlagen steht dem Auftraggeber nicht zu.
VIII. Eigentum, Immaterialgüterrechte
Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Klischees, Lithografien, Druckplatten und Stehsätze, bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert.
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Muster der vom Auftragnehmer für ihn gefertigten und/oder bedruckten Produkte als Anschauungsmaterial und/oder zu Werbezwecken verwendet werden. Das Einverständnis umfasst die Verwendung des Layouts (einschließlich des Firmennamens, Logos, Fotos etc. des Auftraggebers) für ähnliche Produkte als Anschauungsmaterial und/oder zu Werbezwecken.
IX. Eigentumsvorbehalte
Lieferungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Auftraggeber über, wenn er seine gesamten Verpflichtungen aus den Warenlieferungen getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Auftraggeber bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderungen des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Warenverkehr zu veräußern. Verpfändung und Sicherungsübertragung sind ihm untersagt. Von einer Verpfändung oder einer anderen Beeinträchtigung der Rechte des Auftragnehmers durch Dritte hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen. Veräußert der Auftraggeber die vom Auftragnehmer gelieferte Ware, so tritt er hierdurch schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller
Forderungen aus Warenlieferungen des Auftragnehmers, die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenabreden an den Auftragnehmer ab. Auf Verlangen des Auftragnehmers ist der Auftraggeber verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufern bekannt zu geben und dem Auftragnehmer die zur Geltendmachung seiner Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen.
Überschreiten die zu Gunsten des Auftragnehmers vereinbarten Sicherheiten die noch offenen Forderungen um mehr als 20 %, so gibt der Auftragnehmer nach seiner Wahl auf Verlangen entsprechende Sicherheiten frei.
X. Abrufaufträge
Bei Einlagern der Ware auf Kundenwunsch geht das Risiko auf den Auftraggeber über. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der gekauften Ware geht mit Einlagerung auf den Auftraggeber über.
Der Auftragnehmer hat kein Recht zum Rücktritt vom Vertrag bei „Ereignissen höherer Gewalt“ sowie „Transport und Betriebsstörungen“. Bestellungen auf Abruf werden, wenn kein anderes Lieferdatum schriftlich vereinbart ist, spätestens 12 Monate nach Auftragserteilung ausgeliefert.
XI. Mitwirkungspflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben anzugeben und sämtliche für die Auftragsdurchführung notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Sollte der Besteller seiner Mitwirkungspflicht trotz schriftlicher Mahnung nicht nachkommen, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Der Auftraggeber ist in diesem Fall zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Druckunterlagen vereinbarungsgemäß fristgerecht an den Auftragnehmer zu liefern. Ist im Vertrag keine andere Frist vereinbart, so gilt eine Frist von sechs Wochen ab Auftragserteilung als vereinbart. Bei Nichteinhaltung der Fristen kann eine termingerechte Lieferung der Produktionsware durch den Auftragnehmer nicht erfolgen. Der Auftragnehmer behält sich vor, im Falle der Nichteinhaltung von Fristen eine Akontozahlung in Höhe von 100 % direkt zu berechnen oder anstelle der Lieferung von spezifischer bedruckter Ware die Lieferung von unspezifischer unbedruckter Ware (ggf. in transparenter Ausführung, ohne spezifische Ausstattungsmerkmale in Standardrückenbreite und/oder -format) zum gleichen Auftragswert zur Auslieferung zu bringen.
XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist bei Streitigkeiten Székesfehérvár (Amts- / Landgericht Székesfehérvár, Dózsa György út 1, 8000 Ungarn).
Es kommt ungarisches Recht zur Anwendung. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (CISG) wird in jedem Fall ausgeschlossen. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt